Aktualisierung 06.06.2020



Empfehlung des Landesruderverbandes an die Mitgliedsvereine zur Umsetzung der Allgemeinverfügung.

Diese Empfehlung wurde auf Grundlage der ab 06.06.2020 geltenden Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung und der in diesem Zusammenhang erlassenen Allgemeinverfügung über die geforderten Hygienemaßnahmen für einzelne geöffnete Bereiche erstellt.

Wir machen die Vereine darauf aufmerksam, dass die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften der Verordnung und der Allgemeinverfügung eigenverantwortlich Sache des jeweiligen Vereins ist. Individuelle und örtliche Gegebenheiten sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Die Musterempfehlung kann dafür nur eine Grundlage bilden. Daher wird sie auch als Word-Dokument zur Verfügung gestellt, damit eine individuelle Anpassung in den Vereinen vorgenommen werden kann.

Im Grundsatz gilt:

  • Jeder Verein muss ein schriftliches Hygienekonzept erstellen (liegt dieses nicht vor, ist eine Ordnungswidrigkeit gegeben). Eine behördliche Genehmigung des Konzeptes ist bei Sportstätten (ohne Saunabetrieb) nicht erforderlich.
  • Wo immer möglich ist der Mindestabstand einzuhalten.
  • Mannschaftstraining (mit Unterschreitung des Mindestabstandes) ist zulässig, jedoch müssen Hygieneanforderungen beim Sportbetrieb (nach dem vom Verein zu erstellenden Hygienkonzept) beachtet werden. Körperkontakt der Mannschaftsmitglieder ist auf ein Minimum zu beschränken.
  • Bei Zusammenkünften von Mitgliedern in den Vereinen ist der Mindestabstand und das vom Verein zu erstellende Hygienekonzept zu beachten.

Die Regelungen gelten vom 06.06.2020 bis einschließlich 29.06.2020.

Wir bedanken uns recht herzlich bei unserem Ruderkameraden Herrn Rechtsanwalt Hartmut Elsner für die abermalige Unterstützung.

Wir wünschen euch allen Riemen- und Dollenbruch und stets eine handbreit Wasser unterm Kiel.

Bleibt gesund!

Empfehlung zu Hygienemaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Stand 06.06.2020)

Änderungsnachverfolgung (Stand 06.06.2020)



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