20201130_Corona-Sportregeln_LRV_Sachsen_LockDown_V1
20201030_Corona-Sportregeln_LRV_Sachsen_LockDown_V1
Mit der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung und Allgemeinverfügung vom 21.10.2020 gibt es auch Änderungen in den Empfehlungen an unsere Mitgliedsvereine. Im folgenden Dokument könnt ihr diese nachlesen und in euer Hygienekonzept übernehmen:
20201027_Corona-Sportregeln_LRV_Sachsen_V1_Änderungen
Bitte beachtet auch entsprechende Allgemeinverfügungen der Städte und Landkreise.
Vielen Dank nochmals an Hartmut Elsner für die Überarbeitung.
Bleibt gesund!
Diese Empfehlung wurde auf Grundlage der ab 06.06.2020 geltenden Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung und der in diesem Zusammenhang erlassenen Allgemeinverfügung über die geforderten Hygienemaßnahmen für einzelne geöffnete Bereiche erstellt. Wir machen die Vereine darauf aufmerksam, dass die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften der Verordnung und der Allgemeinverfügung eigenverantwortlich Sache des jeweiligen Vereins ist. Individuelle und örtliche Gegebenheiten sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Die Musterempfehlung kann dafür nur eine Grundlage bilden. Daher wird sie auch als Word-Dokument zur Verfügung gestellt, damit eine individuelle Anpassung in den Vereinen vorgenommen werden kann.
Im Grundsatz gilt:
Die Regelungen gelten vom 06.06.2020 bis einschließlich 29.06.2020. Wir bedanken uns recht herzlich bei unserem Ruderkameraden Herrn Rechtsanwalt Hartmut Elsner für die abermalige Unterstützung.
Wir wünschen euch allen Riemen- und Dollenbruch und stets eine handbreit Wasser unterm Kiel.
Bleibt gesund!
Empfehlung zu Hygienemaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Stand 06.06.2020)
Änderungsnachverfolgung (Stand 06.06.2020)
In Abstimmung mit den Landesstützpunkten in Leipzig und Dresden, hat der Vorstand per Umlaufbeschluss zum 5.12.2019 eine neue Ruderordnung erlassen:
Ruderordnung (Stand 29.11.2019)